Landesausschuss
Verbandsorgane
Landesausschuss
Der Landesausschuss ist nach der Landeskonferenz das zweithöchste Beschluss fassende Gremium des Verbandes. Landesausschuss-Beschlüsse sind für alle Gliederungen des Verbands verbindlich. Der Landesausschuss setzt sich aus Delegierten aus den Kreisverbänden sowie Mitgliedern des Landesvorstandes zusammen, wovon ein Drittel anwesend sein muss. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Landesausschuss fasst in der Zeit zwischen den Landeskonferenzen alle wichtigen und organisatorischen Beschlüsse des Landesverbandes im Rahmen der von der Landeskonferenz aufgestellten Richtlinien. Zu den wichtigen Aufgaben des Landesausschusses gehört Richtlinien für die Verbandsarbeit aufzustellen, den Austausch zwischen Kreisen und Gremien zu organisieren und den Delegiertenschlüssel für die Landeskonferenz zu beschließen. Außerdem können nicht beschlossene Anträge der Landeskonferenz an den Landesausschuss überwiesen werden.
Die Landeskonferenz hat die Aufgaben und die Arbeitsweise des Landesausschusses geändert:
Die Landeskonferenz hat die Satzung im Jahr 2015 geändert, so dass der Landesausschuss bereits dann beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Außerdem wurden die Aufgaben des Landesausschusses klar gestellt. Die Landeskonferenz hat die Satzung im Jahr 2016 nochmals geändert, so dass der Landesausschuss nun nur noch mindestens einmal tagen muss.
Im Berichtzeitraum tagte der Landesausschuss am 13. Juni 2018, am 27. März 2019.
Mit folgenden Themen haben die Mitglieder des Landesausschusses sich in den Sitzungen unter anderem beschäftigt:
- Berichte aus den Kreisen
- Berichte aus dem Landesvorstand
- Berichte aus dem Landesbüro
- Diskussionen und Anträge zu der Gestaltung von KMVs Diskussionen
- Anträge zu Gruppenpädagogik
- Diskussionen um den Leitantrag