Falken und FDJ
Falken und FDJ
1947 wurden die Falken in ganz Berlin offiziell zugelassen.
Außerhalb Berlins, also in der damals noch Sowjetisch Besetzten Zone,
durften sie aber nicht tätig werden. Die Falken arbeiteten nach
Möglichkeit mit anderen Jugendverbänden zusammen. Es setzte sich aber
bald die Erkenntnis durch, dass SED und FDJ, trotz aller Worte, weder
für Freiheit noch für Sozialismus standen. Da sich die Falken dem
Alleinvertretungsanspruch der FDJ nicht beugen wollten, scheiterte die
Zusammenarbeit bald. Dazu kamen das systematische Vorgehen der SED und
ihrer Organisationen gegen die Falken in Ostberlin.
Am 9. September 1948 wurde der Falke Wolfgang Scheunemann von der
Ostberliner Polizei erschossen. Acht Falken aus Köpenick wurden am 14.
Mai 1949 aufgrund einer Anzeige von FDJlern wegen Verteilung einer
Zeitschrift verhaftet und zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen
verurteilt. Dies beendete die Zusammenarbeit endgültig. Bis zum Mauerbau
trafen sich Ostberliner Falkengruppen noch, jedoch meist in Westberlin.
1961 stellte der Landesverband die Ostberliner Mitglieder von der
Mitgliedschaft frei, um sie vor Repressalien der DDR zu schützen. Die
Falken waren aber, im Gegensatz zu vielen Kommunistenfressern, bereit,
sich mit sozialistischen und kommunistischen Gruppierungen auseinander
zu setzen.