Landesausschuss (LA)
Der Landesausschuss besteht aus dem Landesvorstand und je 1 VertreterIn der Kreise. Die/der Vorsitzende der Landeskontrollkommission oder ihre/seine VertreterIn nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses mit beratender Stimme teil. Der Landesausschuss tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Landesausschusssitzungen müssen in der Regel zwei Wochen vorher einberufen werden. Der Landesausschuss fasst in der Zeit zwischen den Delegiertenkonferenzen alle wichtigen und organisatorischen Beschlüsse des Landesverbandes im Rahmen der von der Landeskonferenz aufgestellten Richtlinien. Er entscheidet über die Auslegung der Satzung, wenn ihn die LKK anruft. Der Landesausschuss legt die arbeitsrechtlichen Bedingungen einschließlich der Besoldungsordnung für die Anstellung der hauptamtlichen MitarbeiterInnen fest. Vom Landesausschuss beschlossene Arbeitslinien sind für alle Gliederungen des Landesverbandes verbindlich. Der Landesausschuss kann seine Arbeit den Arbeitsringen entsprechend durchführen und eigene Ausschüsse einsetzen. Auf seiner ersten Sitzung nach der Landeskonferenz wählt er die 5 Mitglieder des Landesschiedsgerichtes. In getrennten Wahlgängen werden die/der Vorsitzende, 2 ordentliche und 2 ErsatzbeisitzerInnen gewählt. Der Landesausschuss nimmt auch Ergänzungswahlen für Mitglieder des Landesvorstandes und der Landeskontrollkommission vor. Bei den letzten haben die Mitglider des Landesvorstandes kein Stimmrecht. Landesausschussbeschlüsse sind für alle Gliederungen des Verbandes verbindlich. Einen Landesausschuss muss der Vorstand a) auf Beschluss einer zweidrittel Mehrheit des Landesvorstandes b) auf Antrag von einem drittel der vertretungsberechtigten Kreise c) auf Beschluss einer Mehrheit der LKK-Mitglieder einberufen.