Landeskontrollkommission (LKK)

aktualisiert am

Die Landeskontrollkommission (LKK) besteht aus der/dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Zusätzlich werden zwei stellvertretende Mitglieder gewählt. Die LKK wählt aus ihrer Mitte eine/n Stellvertreter/in. Alle Beschäftigten beim Landesvorstand oder der mit ihm verbundenen Zweckeinrichtungen können nicht zum Mitglied der LKK gewählt werden. Die LKK hat über die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der von der Landeskonferenz und dem Landesausschuss gefassten Beschlüsse zu wachen und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die LKK prüft mindestens alle 3 Monate die Geschäfts- und Kassenführung des Landesverbandes. Die LKK kann auch die Geschäftsführung der Kreise, unter Einladung der Kreiskontrollkommission prüfen. Alle Organe und Gliederungen des Verbandes sind der LKK zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Landesvorstand ist verpflichtet, zu den von der LKK aufgeworfenen Fragen oder zu den von ihr gemachten Vorschlägen ohne Verzug Stellung zu nehmen.