Landesvorstand (Lavo)

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Der Landesvorstand besteht aus der/dem 1. Landesvorsitzenden oder aus zwei Vorsitzenden, von denen mindestens eine nicht männlich ist. Weiterhin besteht er aus den LeiterInnen beider Arbeitsringe und gleichzeitigen stellvertretenden Landesvorsitzenden, sowie bis zu sieben weiteren Landesvorstandsmitgliedern, die jeweils entweder als BeisitzerInnen einem der Arbeitsringe oder als ReferentInnen einem eigenen Ressort zuzuordnen sind. Die Zahl der zu wählenden weiteren Landesvorstandsmitglieder und deren Ressorts werden von der Landeskonferenz vor der Wahl des Landesvorstandes festgelegt.

Die Vorsitzenden der Kreise und die vom Landesausschuss gewählten, hauptamtlich tätigen MitarbeiterInnen des Landesverbandes nehmen beratend an den Sitzungen des Landesvorstandes teil.

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört:

  • Die Führung des Landesverbandes nach der Satzung und den Beschlüssen der Landeskonferenz,
  • die Weiterführung der geistigen Grundlagen der Arbeit,
  • die Aufstellung von Finanzplänen,
  • die Führung der Kassengeschäfte,
  • die Einberufung der Landeskonferenzen.

Die Landesvorsitzenden vertreten den Verband nach innen und nach außen. Sie sind TreuhänderInnen des gesamten Verbandsvermögens und ermächtigt, alle dem Verband zustehenden Rechte und Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Landesvorstand verwaltet alle gemeinsamen Einrichtungen.

Die Landesvorsitzenden können besoldet werden und nehmen in diesem Fall ihre Tätigkeit im Landessekretariat auf. Im übrigen dürfen hauptamtliche MitarbeiterInnen des Landesverbandes Berlin der SJD-Die Falken, die auf der Landesebene angestellt sind, nicht gleichzeitig ehrenamtliche Funktionen im Landesvorstand ausüben.

Der Landesvorstand ist an die Beschlüsse der Landeskonferenz und des Landesausschusses gebunden. Seine Mitglieder können an allen Zusammenkünften aller Gliederungen des Landesverbandes teilnehmen, Handlungen aller Gliederungen auf Satzungsmäßigkeit prüfen und Aufschlüsse und Abrechnungen fordern. Der Landesvorstand hat die Pflicht zur umfassenden Information des Landesausschusses.

Dem Landesvorstand obliegt die Auswahl und Anstellung von Büro- und Hilfspersonal für den Landesverband. Er trifft mit den Angestellten arbeitsvertragliche Abmachungen.

Der Landesvorstand kann seine Arbeit in den Arbeitsringen entsprechend getrennt durchführen und zur Bearbeitung bestimmter Sachgebiete bzw. Sachaufgaben besondere Ausschüsse einsetzen.